Sonderfahrten Die Sonderfahrten sind Teil der praktischen Grundausbildung, sie sind Pflichtfahrstunden. Hierzu zählt die Überlandfahrt, (5 x 45 min), die Autobahnfahrt ( 4 x 45 min) und die Nachtfahrt ( 3 x 45 min). Diese gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten müssen mindestens die oben genannten Zeiträume umfassen. Keine Angst, diese Fahrten werden erst am Ende der Grundausbildung durchgeführt, wenn Sie garantiert schon sicher mit dem Fahrzeug umgehen können.
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